Ihr gutes Recht
Für die meisten Menschen bedeuten Arbeitslosigkeit und Krankheit schwere Schicksalsschläge. Hier hat der Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit Menschen nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder zurück in das Berufsleben finden. Das gilt auch für Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das Sozialgesetzbuch IX, § 33 regelt den Rechtsanspruch von Teilhabeleistungen am Arbeitsleben. Damit Menschen, die krank oder von einer Behinderung bedroht sind, im Arbeitsleben bleiben können bzw. dort wieder einen Platz finden, hat der Gesetzgeber folgende Leistungen vorgesehen:
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen
Eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung
Berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses
Eine Berufliche Ausbildung. Das Sozialgesetzbuch IX benennt ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren.
Sie haben ein Recht auf berufliche Reha!