Krankheiten bedrohen nicht selten den Beruf: Sie führen oft erst zum Jobverlust und dann in die Arbeitslosigkeit. Doch für Betroffene gibt es Hoffnung: Eine berufliche Reha kann ihnen wieder eine neue Chance geben – und den Weg zurück ins Arbeitsleben ebnen.
Der Weg in die berufliche Rehabilitation
Rückkehr in den Arbeitsmarkt
Wenn für Sie eine berufliche Rehabilitation in Frage kommt, können Sie so Schritt für Schritt zurück in Arbeit finden:
Antragstellung
Stellen Sie einen formlosen Antrag bei den folgenden Stellen:
- Rentenversicherung (nach 15 Jahren Beitragszahlung)
- Bundesagentur für Arbeit (ALG I-Empfänger)
- SGB II-Dienststellen, z. B. Jobcenter (ALG II-Empfänger)
- Berufsgenossenschaft (Berufskrankheit/Unfall)
- oder den Antrag HIER herunterladen
- Der Weg in die berufliche Reha auf einen Blick: hier...
- FAQ zum Thema "Antragstellung" hier...
Bescheid
- Bei einem nicht bewilligenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt und gegebenenfalls Klage eingereicht werden.
- Bei einer Antragsbewilligung folgt eine berufliche Reha
– z. B. in einem Berufsförderungswerk
Beratung
Sie erhalten nach einer ausführlichen Beratung die individuelle Festlegung Ihrer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Umsetzung der Leistung
z. B. eine für Sie geeignete Umschulung, Aus- oder Weiterbildung mit anschließender Integration in den Arbeitsmarkt.