Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall


Tipps & Alltagshilfen


Ob Herzinfakt, Bandscheiben-OP oder Depression: Nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung will jeder möglichst rasch wieder auf die Beine kommen und gesund werden. Ein Ziel, das mit der richtigen medizinischen Rehabilitation viel besser gelingt: Hier tanken Patienten neue Kraft und lernen, ihren Alltag wieder zu bewältigen.


Wieder fit für den Alltag

Ganzheitliche Rehabilitation beginnt mit der medizinischen Reha

 

Nach einem Unfall oder einer Akutbehandlung im Krankenhaus, bei schweren Erkrankungen oder gravierenden, seelischen Störungen setzt die medizinische Rehabilitation da an, wo ein Mensch einen wichtigen Teil seines Lebens verloren hat: bei der Selbstständigkeit.


Seinen Ursprung hat der Begriff Rehabilitation im Lateinischen – wörtlich übersetzt „wieder tauglich machen“. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch meist Wiederherstellung verwendet. "Wiederhergestellt" wurde auch Brigitte K.: Nach einer Operation, in der ihr ein neues Hüftgelenk eingesetzt wurde, wappnete sich die 49-Jährige in einer Spezialklink für die Rückkehr in den Alltag: „Ich musste das Gehen erst wieder neu erlernen.“ Schritt für Schritt: Wassergymnastik, Gangschule, Muskeltraining, Massage. Schließlich muss das Kunstgelenk mitmachen, wenn es zuhause wieder ans Treppensteigen geht. „Ohne die Reha hätte ich Angst gehabt, das neue Gelenk überhaupt zu belasten“, sagt die ehemalige Floristin.

 

Weder Kur noch Krankenhaus light

Deshalb ist medizinische Rehabilitation so wichtig: Patienten bekommen hier die Hilfen an die Hand, die sie unterstützen, mit ihrer Erkrankung zu leben: Frischoperierte üben, mit einem neuen Hüftgelenk Treppen zu steigen, Herzinfarktpatienten steigern unter ärztlicher Aufsicht allmählich ihr Alltagspensum, Schlaganfallpatienten trainieren gegen ihre Lähmung an. Wenn es medizinisch notwendig ist, genehmigen die Kassen oder Rentenversicherungsträger dafür in der Regel drei Wochen. Für Reha-Patienten bedeutet das einen dicht gespickten Stundenplan: Krankengymnastik,Beschäftigungs-Therapie, Ergometertraining, psychologische Beratung, Kochkurse oder medizinische Vorträge und Patientenschulungen stehen täglich auf dem Programm – medizinische Reha ist weder Urlaub noch Krankenhaus light, sondern wichtiges Standbein der im Krankenhaus begonnenen Therapie. Oft gehen Patienten direkt nach dem Krankenhausaufenthalt in die Reha, dann sprechen die Experten von einer Anschlussrehabilitation – kurz AR.

 

Enge Verzahnung mit beruflicher Reha

Die Bewältigung einer Krankheit oder die Besserung von Beschwerden mit medizinischer Unterstützung ist oft nur ein Teil der Wiederherstellung: Trotz der Unterscheidung in „medizinische“, „berufliche“ und „soziale Rehabilitation“ stehen die einzelnen Bereiche nicht isoliert nebeneinander – eine ganzheitliche Rehabilitation ist vielmehr ein Prozess, in dem die einzelnen Phasen ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Insbesondere die berufliche Rehabilitation ist ein wichtige Etappe des Weges, auf dem Betroffene ihre Selbststän- digkeit und Lebensqualität zurückgewinnen: Idealerweise wird die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben noch während der medizinischen Rehabilitation initiiert. Die enge Verzahnung verhindert lange Wartezeiten und fördert frühzeitig die Entwicklung neuer Lebens- und Berufsperspektiven. So auch bei Brigitte K.: Bereits während der medizinische Reha wurde deutlich, dass sie ihren Beruf im Blumenladen künftig nicht mehr ausüben können wird – die gelernte Floristin stellte bei ihrem zuständigen Rententräger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und damit die Weichen für ihre berufliche Zukunft. In einem Berufsförderungswerk schulte sie erfolgreich um und steht heute nicht mehr hinter dem Tresen, sondern wickelt im Büro „ihres“ Blumenladens unter anderem den Einkauf ab.


Der Weg zur Reha

 

 


Der Arzt bescheinigt, dass Sie eine medizinische Reha benötigen.



Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Kostenträger. Fragen Sie Ihren Arzt, ob er Ihnen hilft. Anträge erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Rententräger oder im Internet.



In einem offiziellen Bescheid teilt der Kostenträgen Ihnen schriftlich mit, ob die Reha bewilligt wurde und wo sie stattfinden soll.



Widerspruch einlegen können Sie, wenn der Kostenträger die Reha abgelehnt hat oder Sie mit der Klinikauswahl unzufrieden sind. Dabei unbedingt die Fristen beachten: Innerhalb eines Monats muss der schriftliche Widerspruch beim zuständigen Kostenträger eingehen.