Ihr Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation
Das Sozialgesetzbuch IX, Paragraph 49, regelt unseren Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation. Für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall arbeitslos geworden oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, hat der Gesetzgeber folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen:
Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen.
Eine Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung.
Berufliche Anpassung und Weiterbildung einschließlich eines erforderlichen schulischen Abschlusses.
Eine Berufliche Ausbildung/Umschulung. Das Sozialgesetzbuch IX benennt ausdrücklich Berufsförderungswerke als spezielle Rehabilitationszentren.
Ihr Weg in die berufliche Rehabilitation
2. Antragstellung beim Reha-Träger
4. Berufliche Rehabilitation in einem Berufsförderungswerk
Hier finden Sie eine Übersicht aktueller Ausbildungsmöglichkeiten.
Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Der Weg in die berufliche Reha führt über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA. Informationen darüber, wie dieser aussieht, wo man ihn stellt und was dabei zu beachten ist, finden Sie hier.
Was gehört zu einem LTA-Antrag?
Welche Informationen braucht Ihr Rehaträger? Welche Anlagen erhöhen die Chancen, dass er eine Umschulung oder andere Maßnahme bewilligt? Wie muss der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aussehen?
Bei wem muss ich den LTA-Antrag stellen?
Es gibt unterschiedliche Reha-Träger, die für eine berufliche Reha aufkommen können. In welchem Fall welcher davon zuständig ist, erfahren Sie hier:
Wie wird über den LTA-Antrag entschieden?
Sie haben den Antrag auf LTA gestellt und fragen sich, was nun passiert? Was Sie tun können, wenn der Antrag abgelehnt wird? Hier finden Sie Informationen dazu.
Beratung und mehr
Jeder Fall von beruflicher Reha ist anders. Darum beraten wir Sie gerne persönlich an unserer Hotline. Zum Weiterlesen haben wir Artikel und die Antworten auf häufige Fragen sowie Auskünfte über den Rechtsanspruch auf berufliche Reha zusammengestellt.
Unsere Hotline
Sie haben noch Fragen zu Ihrem speziellen Fall? Wir beraten Sie individuell am Telefon – kostenfrei und unabhängig vom Reha-Träger. Wir sind Montags bis Freitags jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie da.
0800 222 000 3
Erfahrungsberichte
Wir haben Erfahrungsberichte von Menschen gesammelt, die durch berufliche Reha trotz gesundheitlicher Probleme zurück in den Beruf gefunden haben.
Noch Fragen?
Unsere Experten klären über den Rechtsanspruch auf berufliche Reha auf. Die häufigsten Fragen haben wir an exemplarischen Fällen beantwortet.
Zum Weiterlesen
Welcher Beruf passt zu mir? Haben Pflegekräfte eine höhere gesundheitliche Belastung als andere Berufe? Hier finden Sie Wissenswertes zur beruflichen Reha und zum Thema Gesundheit und Beruf im Allgemeinen.
Schwerpunktartikel
„Und was bedeutet das für mich?“
Das finden Sie mit einem Klick auf den roten Button heraus. Nach höchstens vier Fragen, wissen Sie, was Sie in Ihrem persönlichen Fall nun tun und wie wir Ihnen gegebenenfalls dabei helfen können oder nehmen Sie Kontakt mit einem Anbieter der beruflichen Reha in der Karte weiter unten auf.