Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall

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Reha vor Rente bei Berufsunfähigkeit

Zu krank für den Job – und jetzt?

Wird von Rehabilitation gesprochen, denken die meisten an die medizinische Reha. Und natürlich ist es wichtig, nach einer Erkrankung wieder auf die Beine zu kommen. Doch allein mit der Stabilisierung der Gesundheit ist es in vielen Fällen nicht getan – oft geht es nach einer Krankheit auch um die Sicherung der beruflichen Existenz. Und dafür gibt es die berufliche Rehabilitation.

Berufliche Reha –
der Neustart im Arbeitsleben

Wenn Ihr Job aus gesundheitlichen Gründen auf dem Spiel steht, hat der Gesetzgeber besondere Angebote entwickelt, die verhindern sollen, dass Sie wegen Ihrer Erkrankungen oder körperlichen Beeinträchtigungen dauerhaft auf das berufliche Abstellgleis geraten.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) – so lautet der Fachbegriff für Maßnahmen, die Menschen mit gesundheitlichen Problemen dabei unterstützen, in den Beruf zurückzukehren oder eine neue berufliche Perspektive zu finden. Die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sollen:

die Erwerbsfähigkeit erhalten,
verbessern oder wiederherstellen

neue Berufschancen
eröffnen

den Weg in eine
Erwerbsminderungsrente vermeiden

drohender Arbeitslosigkeit
vorbeugen

eine Wiedereingliederung in
den Arbeitsmarkt ermöglichen

Gut zu wissen!

Reha vor Rente! Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben grundsätzlich Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Daher muss der Rententräger vor der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente zunächst prüfen, ob Ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben durch geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verhindert werden kann.


„Für Menschen, die krank oder von Behinderung bedroht sind, hat der Gesetzgeber rechtliche Möglichkeiten geschaffen, damit sie im Arbeitsleben bleiben können."

Verena Bentele, Präsidentin VdK

Ihr gutes Recht

Wenn Ihre Gesundheit dem Job in die Quere kommt, können Sie einen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation haben – so sieht es das Gesetz vor. Verankert ist dieser Anspruch im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen regelt. 

 

Back to work:
Rechtliche Grundlagen

Damit Menschen mit einer Krankheit oder körperlichen Einschränkung nicht aus dem Arbeitsleben herausfallen beziehungsweise dort wieder ihren Platz finden können, hat der Gesetzgeber vielfältige Leistungen vorgesehen (§ 49 SGB IX):

  • Maßnahmen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes: z. B. die Umsetzung im Betrieb, der Einsatz technischer Hilfen und persönlicher Hilfsmittel, Arbeitgeberberatungen und arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen
  • Maßnahmen zur Unterstützung bei der Vermittlung eines neuen, behindertengerechten Arbeitsplatzes
  • Unterstützende Maßnahmen wie Kraftfahrzeug-, Wohnungs- oder Haushaltshilfen
  • Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung bis hin zum Erlernen eines völlig neuen Berufs mit staatlich anerkanntem Abschluss
  • Integrationsangebote und Unterstützung bei der Jobsuche
  • medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen


Welche konkreten Leistungen in Ihrem Fall in Betracht kommen können und übernommen werden, ist immer von der individuellen Einzelbetrachtung und dem Rehabilitationsträger abhängig.

Gut zu wissen!

Der Grad der Behinderung (GdB) ist kein Grundkriterium für eine berufliche Reha. Auch wenn bei Ihnen eine Behinderung oder gesundheitliche Einschränkung noch nicht vorliegt, sondern „nur“ droht, können Sie einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation (§ 33 SGB IX) haben und können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen.


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Wer übernimmt die Kosten?

Der Weg zurück ins Berufsleben führt über einen entsprechenden Antrag bei einem Rehabilitationsträger: Die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaften übernehmen die Koordination und die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Bei welchem Träger der Antrag gestellt werden muss, ist abhängig von bestimmten Voraussetzungen.
 

 

LTA: Zuständigkeiten und Voraussetzungen

Die Rentenversicherung ist Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn:

  • bereits eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird.
  • ohne die Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste.
  • im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation berufliche Rehamaßnahmen benötigt werden.
  • mindestens 15 Jahre Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Die Berufsgenossenschaft bzw. die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt Ihre Kosten, wenn:

  • die Ursache für die Berufsunfähigkeit ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist.

Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter sind für Sie zuständig, wenn:

  • weniger als 15 Jahre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden und für alle weiteren Fälle.

    Neben den versicherungsrechtlichen Faktoren spielen auch persönliche Voraussetzungen eine Rolle: Erstens muss Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund der Erkrankung oder einer bestehenden Behinderung gefährdet oder bereits gemindert sein – zum Beispiel, weil Sie wegen Ihrer Erkrankung längere Zeit oder wiederholt im Job ausfallen. Zweitens sollte die Reha-Leistung dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen. Und drittens sollte die berufliche Reha die Möglichkeit eröffnen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder dass Sie einen leidensgerechten Job finden können.

Gut zu wissen!

Auch wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, können Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. In diesen Fällen stellt die Agentur für Arbeit Ihren Reha-Bedarf fest und übermittelt den Jobcentern einen Eingliederungsplan mit konkreten Maßnahmen – diese sind dann für die Leistungsbewilligung zuständig.


„Wer mit dem Bescheid seines Rehaträgers nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen."

Karsten Dusse, Rechtsanwalt

Der erste Schritt – Leistungen zur Teilhabe beantragen

Rückenprobleme, Asthma, Burn-out, Depression – warum Menschen ihren Job nicht mehr ausüben können, hat unterschiedliche gesundheitliche Gründe und Ursachen. Aber eines haben alle Betroffenen gemeinsam: Sie stehen vor der Herausforderung, ihre berufliche Zukunft neu zu planen. Und der erste Schritt auf diesem Weg ist der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

So wird eine berufliche Reha
richtig beantragt

Die Antragsformulare für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen Sie bei den Rehabilitationsträgern oder bei einer gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation – und auch auf der Website der 2.Chance können Sie eine Vorlage mit einer Ausfüllhilfe herunterladen. Um das Bearbeitungsverfahren beim Rehabilitationsträger zu beschleunigen und zu vereinfachen,
empfiehlt es sich, alle erforderlichen Unterlagen zusammen abzugeben. Zu einem vollständigen Antrag gehören

  • das vollständig ausgefüllte LTA-Antragsformular
  • Angaben zu den Ärzten, die den Fall behandeln oder behandelt haben
  • die Einwilligungserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte
  • eventuell weitere Fragebögen des zuständigen Rehabilitationsträgers  

Aber auch wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vollständig vorliegen haben, können Sie den Antrag stellen – fehlende Nachweise und Belege reichen Sie dann einfach nachträglich ein.

Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist immer vom individuellen Einzelfall abhängig und kann wenige Wochen, aber unter Umständen auch mehrere Monate dauern – und das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen.

Gut zu wissen!

Grundlage für die Bewilligung von LTA-Maßnahmen ist eine belastbare Aussage darüber, ob objektiv eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt oder droht. Vor Ihrem Antrag sollten Sie daher unbedingt Ihren Reha-Bedarf durch ärztliche Stellungnahmen, Abschlussbeurteilungen nach einer medizinischen Reha oder medizinische Gutachten bestätigen lassen, die Ihren Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit handfesten Argumenten untermauern.


Antrag abgelehnt –
das muss nicht das Ende sein!

Wenn Ihr LTA-Antrag nicht bewilligt wurde, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dabei sollten Sie unterschiedliche Aspekte prüfen. Zum Beispiel formale Fehler:

  • Habe ich den Antrag richtig ausgefüllt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht?
  • Erfülle ich die Kriterien und Voraussetzungen für eine berufliche Reha?
  • Habe ich alle Fristen und Termine eingehalten?

Ein Widerspruch sollte sich immer auf die konkrete Ablehnungsbegründung beziehen. Werden für die Nichtbewilligung eines LTA-Antrages zum Beispiel medizinische Argumente angeführt, müssen Sie im Widerspruch fundiert belegen, dass diese ungerechtfertigt sind – hilfreich sind weitere Atteste, Bescheinigungen und medizinische Nachweise der behandelnden Ärzten, die für die Notwendigkeit Ihrer beruflichen Rehabilitation sprechen. Oft beruht ein Ablehnungsbescheid auch auf arbeitsplatzbezogenen Aspekten – zum Beispiel wird gerne der erlernte Beruf als Alternative herangezogen: Hier ist es wichtig zu wissen, dass als Bezugsberuf für eine berufliche Reha die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt und nicht zwangsläufig die ursprünglich erlernte Tätigkeit.

Sollte auch dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, bleibt Ihnen als letztes Mittel noch die Klage vor dem Sozialgericht – hier ist eine konkrete und verbindliche Rechtsberatung im Vorfeld sinnvoll, um aussichtslose und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, die in der Regel hohe Kosten nach sich ziehen. Fachanwälte für Sozialrecht, aber auch die Sozialverbände wie der SoVD oder VdK bieten Ihnen Unterstützung in allen rechtlichen Anliegen.

Gut zu wissen!

Um die Widerspruchsfrist einzuhalten, ist es ausreichend, dem Ablehnungsbescheid zunächst auch ohne eine Begründung zu widersprechen und die Begründung später nachzureichen.

Eine Rechtsberatung bieten wir über die 2.Chance leider nicht an, aber unsere Experten unterstützen Sie gerne mit allgemeinen Tipps, wie Sie einen Widerspruch formulieren können.

service@zweite-chance.info


Wenn sich das Leben um 180 Grad dreht

„Aufgeben war nie eine Option“: Nach einem Impfschock musste Simon Schole noch mal ganz von vorne anfangen – körperlich und beruflich. Mit größter Willenskraft hat der ehemalige Soldat sein Leben wieder in die Hand genommen und im INN-tegrativ BFW Weser-Ems seinen Weg zurück ins Arbeitsleben gemeistert.

Beruflich zurück auf 0

2010 war das Wendejahr im Leben von ­Simon Schole: Nach einer Gelbfieberimpfung vor einem Afghanistan-Einsatz erleidet der Gruppenführer der Fallschirmjäger bei der Bundeswehr einen Impfschock. Ein Jahr lag der damals 28-Jährige im Koma. Danach war nichts mehr wie vorher. Sprechen, gehen – ganz selbstverständliche Dinge musste Simon Schole erst mühsam wieder lernen. Auch beruflich musste er ganz von vorne anfangen – nicht einfach für den Berufssoldaten: „Den Einstieg in einen zivilen Job nach dem aktiven Dienst zu planen, darauf war ich nicht vorbereitet.“

Ein sicheres Fundament durch berufliche Reha

Um die Alternativen auszuloten, besuchte er eine Jobmesse in Bremen. Am Stand des INN-tegrativ BFW Weser-Ems wurde er auf die Möglichkeiten der beruflichen Reha aufmerksam und stellte anschließend beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In einem Vorbereitungslehrgang testete Simon Schole zunächst aus, ob er den Anforderungen einer Umschulung gewachsen ist: Mit seiner Einsatzbereitschaft und dem unbedingten Willen, es zu schaffen, räumte er alle Zweifel aus dem Weg.  „Meine Motivation war das Ziel, dass ich vor Augen hatte: Mit dem beruflichen Neustart ein sicheres Fundament für die Zukunft meiner Famile zu bauen – aufgeben war nie eine Option.“ Mit diesem Glauben an sich selbst bewältigte er die Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement. Keine leichte Zeit, denn vieles in der Ausbildung war komplettes Neuland für den ehemaligen Soldaten und auch gesundheitlich wurde er oft herausgefordert. Einen wichtigen Ausgleich fand er im Sport: „Parallel zur Ausbildung habe ich an den Invictus Games teilgenommen, einer  Veranstaltung für kriegsversehrte Soldaten. Aus dem Training habe ich viel Kraft gezogen – das war wie ein Ventil für Körper und Geist.“

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Erfolgreicher Neustart im Arbeitsleben

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Umschulung konnte Simon Schole im Berufsleben voll durchstarten: Nach anderthalb Jahren in der Verwaltung des Bundeswehrkrankenhaus in Westerstede wurde er verbeamtet und kann heute im Versorgungsamt der Bundeswehr in Oldenburg sein ganzes Wissen einbringen. „Aus der Truppe ins zivile Arbeitsleben – das war schon ein schwerer Schritt für mich. Aber anstatt zu bedauern, was nicht mehr ist, habe ich mich mit meinem neuen Beruf arrangiert und konzentriere mich darauf, was noch alles auf mich wartet.“

So geht es weiter – den richtigen Weg planen

Antrag bewilligt – was nun? Ein Bewilligungsbescheid enthält oft die Formulierung „dem Grunde nach“. Das bedeutet, dass der Reha-Träger Ihren Anspruch auf berufliche Reha-Leistungen grundsätzlich anerkennt, aber noch keine bestimmten Maßnahmen bewilligt hat. Jetzt ist es wichtig, selbst aktiv zu werden und den Kontakt zum zuständigen Reha-Berater zu suchen.   


So gelingt Ihr Neustart ins Berufsleben

Vor jeder beruflichen Rehabilitation steht die Frage, welche Maßnahme am besten geeignet ist, die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Um eine erfolgversprechende Perspektive zu entwickeln, wird mit dem zuständigen Rehabilitationsträger zunächst der erforderliche Unterstützungsbedarf abgeklärt – das heißt, gemeinsam mit Ihnen wird überlegt und besprochen,  welche Leistungen zur Teilhabe am ehesten helfen, zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen. Dabei stehen grundlegende Aspekte und Fragen im Fokus:

  • Was sind Ihre Ziele und Erwartungen?
  • Wie ist Ihre persönliche Situation?  
  • Haben Sie gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen, die bestimmte Tätigkeiten nicht möglich machen?
  • Welche intellektuelle Fähigkeiten, Interessen und Neigungen bringen Sie mit?
  • Wie sieht Ihr bisheriges Berufsleben aus?

Auf Basis dieser ersten Bestandsaufnahme vereinbart der Rehabilitationsträger dann gemeinsam mit Ihnen die erfolgversprechendsten Teilhabeleistungen und leitet die nächsten Schritte für Ihre berufliche Wiedereingliederung ein – zum Beispiel in einem Berufsförderungswerk.  

Gut zu wissen!

Für den Rehabilitationsträger sind Sie zunächst eine unbekannte Größe – eine Art Black Box.  Daher ist es immer sinnvoll, für das erste Beratungsgespräch Unterlagen mitzubringen, die etwas über Sie aussagen wie zum Beispiel ein ausführlicher Lebenslauf und Zeugnisse. Und wenn sich die gesundheitliche Lage verändert hat, ist es hilfreich, entsprechende aktuelle ärztliche Atteste oder Beurteilungen vorzulegen. Kurzum: Je besser Sie auf den Termin vorbereitet sind, umso mehr Erkenntnisse kann Ihr Reha-Berater gewinnen und die richtigen Weichen für Sie stellen.  


Berufsförderungswerke – die Experten für die Rückkehr ins Arbeitsleben

Wer sich beruflich neu orientieren muss, braucht einen starken Partner an seiner Seite: § 51 SGB IX benennt ganz explizit die Berufsförderungswerke (BFW) – mit umfangreichen Bildungs- und Integrationsmaßnahmen und optimalen Rahmenbedingungen unterstützen die Kompetenzzentren der beruflichen Rehabilitation seit Jahrzehnten Menschen bei ihrem erfolgreichen Neustart.

Die Berufsförderungswerke bieten Ihnen im
Rahmen der beruflichen Rehabilitation vielfältige Leistungen:

  • Informationen und Beratung
  • Berufliche Orientierung, Abklärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
  • Vorbereitungslehrgänge
  • Praxisnahe Umschulungen, vielfach mit anerkanntem Abschluss
  • Anpassungs- oder Teilqualifizierungen
  • Individuelle Integrationsangebote
  • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche 

Berufliche Reha vor Ort

Ganz nah dran: Bundesweit gibt es 28 Berufsförderungswerke mit fast 100 Standorten und Regionalzentren, an denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wohnortnah umgesetzt werden. Und wenn für Sie der Weg doch zu weit zum Pendeln ist, haben Sie die Möglichkeit, während einer beruflichen Reha-Maßnahme vor Ort im Internat zu leben – alle BFW haben modern ausgestattete Zimmer oder Appartements und vielfältige Sport- und Freizeitangebote.

Ganz in Ihrer Nähe! Hier finden Sie die Standorte der BFW:
www.bv-bfw.de/bfw-vor-ort

Gut zu wissen!

Neben den Kosten für bewilligte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt Ihr zuständiger Rehabilitationsträger auch die Kosten, die mit der Umschulung in unmittelbarem Zusammenhang stehen: zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine wohnortnahe Maßnahme nicht möglich ist. Und damit auch Ihr Lebensunterhalt während Ihrer beruflichen Reha-Maßnahme gesichert ist, zahlt der Reha-Träger Ihnen ein Übergangsgeld. Die Höhe ist abhängig von Ihrem vorherigen Einkommen und Ihrer individuellen Familiensituation: In der Regel sind es 68 Prozent des letzten Netto-Einkommens – wenn Sie ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten Sie 75 Prozent.


Ein gemeinsamer Weg: Hand in Hand zum beruflichen Neustart im BFW

Eine berufliche Rehabilitation hat ein konkretes Ziel: die dauerhafte Rückkehr ins Arbeitsleben. Doch damit das gelingt, brauchen viele Menschen gezielte Unterstützung. Um den Reha-Erfolg zu sichern, bieten die BFW Ihnen mit einer ganzheitlichen Begleitung ein sicheres Umfeld, in dem Sie sich voll auf ihre Ausbildung konzentrieren können.

Das Reha-Team im BFW

Auf einmal wieder zu lernen und neues Wissen zu erwerben, das ist für viele nach langen Jahren im Berufsleben eine große Herausforderung – zudem können auch Probleme im privaten Umfeld oder gesundheitliche Komplikationen Ihren erfolgreichen Ausbildungsverlauf erschweren. Darum werden Sie in einem Berufsförderungswerk vom ersten bis zum letzten Tag Ihrer Maßnahme von Experten umfassend begleitet und betreut: Ein interdisziplinäres Reha-Team steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um Hindernisse und Stolpersteine zu überwinden und gemeinsam den Weg zurück ins Arbeitsleben zu gehen.

Fall-Manager

  • Lotsenfunktion: Erster Ansprechpartner für Fragen
  • Koordinator aller am
  • Prozess Beteiligten
  • Organisator externer
  • Beratung

Mediziner

  • Physiotherapie
  • Ernährung, zum Beispiel bei Unverträglichkeiten oder Adipositas
  • Diagnostik, ggf. Überweisung zum Therapeuten

Psychologen

  • Einzelgespräche bei persönlicher Belastung (zum Beispiel Rückfallprävention, Einsamkeit)
  • Gruppenworkshops zu Stressbewältigung,
  • Prüfungsangst o.ä.

Ausbilder

  • Organisation von
  • Förderunterricht
  • Hilfe bei der
  • Prüfungsvorbereitung
  • Bewerbungstraining
  • Jobcoaching

Gut zu wissen!

Neben den Kosten für bewilligte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezahlt Ihr zuständiger Rehabilitationsträger auch die Kosten, die mit der Umschulung in unmittelbarem Zusammenhang stehen: zum Beispiel für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine wohnortnahe Maßnahme nicht möglich ist. Und damit auch Ihr Lebensunterhalt während Ihrer beruflichen Reha-Maßnahme gesichert ist, zahlt der Reha-Träger Ihnen ein Übergangsgeld. Die Höhe ist abhängig von Ihrem vorherigen Einkommen und Ihrer individuellen Familiensituation: In der Regel sind es 68 Prozent des letzten Netto-Einkommens – wenn Sie ein Kind mit Anspruch auf Kindergeld haben, erhalten Sie 75 Prozent.


Wieder mitten im Leben

„Ich bin wieder da”: Weil ihre Gesundheit sie im Job aus der Spur geworfen hat, nahm Sandra Schonschadowski mit einer Umschulung neuen Kurs auf. Im BFW Stralsund bahnte sich die ehemalige Altenpflegerin ihren Weg zurück ins Arbeitsleben und startet jetzt in einem neuen Beruf voll durch in Richtung Zukunft.

Mitten aus dem Berufsleben herausgerissen

Sandra Schonschadowski ging die Arbeit wortwörtlich auf die Knochen: Ein Bandscheibenvorfall setzte die Altenpflegerin außer Gefecht. „Ich habe mich nach der OP an der Idee festgehalten, wieder in meinen Traumjob zurückzukehren, doch in der medizinischen Reha wurde aus der Befürchtung, dass mein Rücken das nicht dauerhaft mitmacht, bittere Realität.” Und plötzlich beherrschte nackte Existenzangst den Alltag der damals 36-Jährigen: „Ich stand quasi vor dem Nichts – mitten aus dem Berufsleben herausgerissen und absolut keine Ahnung, wie es weitergehen soll. ” Zu ihrem Glück legten ihr die behandelnden Ärzte nahe, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. „Die Bewilligung war ein erstes Licht am Ende des Tunnels: Die Aussicht, dass es einen Ausweg gibt, hat mir wieder Mut gemacht.”

Eine anspruchsvolle Ausbildung im BFW

Wo sie ihr Weg aber genau hinführen sollte, das war ihr gar nicht klar. „In meinem Kopf war ein großes Durcheinander und ich war komplett orientierungslos.” Den nötigen Halt gab ihr das RehaAssessment, ein Angebot der Berufsförderungswerke, das dabei hilft, den richtigen Beruf zu finden: „Die Experten im BFW unterstützten mich dabei, zunächst meine Gedanken und Ängste zu sortieren, um dann gemeinsam eine Perspektive zu entwickeln.” Die anschließende zweijährige Qualifizierung zur Sozialversicherungsfachangestellten Fachrichtung Rentenversicherung im BFW Stralsund war eine große Hausforderung für die alleinerziehende Mutter, denn wegen der Pandemie fand der Unterricht überwiegend im virtuellen Klassenzimmer statt. „Die anspruchsvolle Ausbildung in den Online-Phasen zu organisieren plus zwei Teenager, die auch im Homeschooling waren und Aufmerksamkeit brauchten, das hat mir viel Kraft abverlangt. Umso stolzer bin ich darauf, dass ich es geschafft habe.”

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Mit Zuversicht und Sicherheit in die Zukunft

Nach zwei anstrengenden und manchmal auch holprigen Jahren steht Sandra Schonschadowski heute wieder mitten im Leben: Nach dem Abschluss konnte sie nahtlos ihren neuen Job bei der Deutschen Rentenversicherung Nord in Neubrandenburg antreten. „Ich sehe nicht mit Wehmut zurück. Es war ein hartes Stück Arbeit, zu akzeptieren, dass ich meinen alten Beruf aufgeben musste, aber was zählt, ist das Hier und Jetzt. Und ich freue ich mich darauf, meinen neuen Weg mit Zuversicht und Sicherheit in die Zukunft zu gehen.”

Berufliche Reha im BFW: Perspektiven für den Wiedereinstieg

Für den Weg zurück ins Arbeitsleben gibt es kein Schema F – jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte mit ganz persönlichen Voraussetzungen, Bedürfnissen und Erfordernissen mit. Daher entwickeln die Berufsförderungswerke unter Berücksichtigung der jeweiligen Ausgangslage und mit Blick auf die Anforderungen der Berufswelt individuelle Konzepte für eine nachhaltige berufliche Rehabiliation.

Schritt für Schritt zum beruflichen Neuanfang

on der Auswahl des richtigen Berufsbildes über die passgenaue Qualifizierung bis hin zur Vermittlung unterstützen Sie die BFW bei der erfolgreichen Rückkehr in den Arbeitsmarkt.

  • Eine Grundlage schaffen: gezielte Hilfe und Beratung bei der Neuorientierung, um eine realistische Berufsperspektive zu gewinnen.
  • Ein klares Bild erarbeiten: praktisches Testen verschiedener Tätigkeiten, um die individuelle Eignung und die körperliche Belastbarkeit für konkrete Berufsbilder zu ermitteln.
  • Optimale Vorbereitung für die Ausbildung: bedarfsgerechte Förderung und Unterstützung, um den Anlauf in den neuen Beruf zu erleichtern.
  • Ein stabiles Fundament legen: ein breitgefächertes Angebot an Maßnahmen, Qualifizierungen und Umschulungen, um beruflich neu durchzustarten.
  • Fit für den Arbeitsalltag: begleitende berufsbezogene Praktika, um neue Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis zu vertiefen.
  • Zurück in den Job: Coaching, Hilfe bei der Jobsuche und gezielte Vermittlungs­angebote, um im Berufsleben wieder dauerhaft Fuß fassen zu können.

Gut zu wissen!

Unterricht im virtuellen Klassenraum – die weltweite Pandemie hat auch vor der beruflichen Rehabilitation nicht Halt gemacht. Darum gehen die Berufsförderungswerke in der Ausbildung zukunftsorientierte Wege: In Ergänzung zum klassischen Präsenzunterricht vor Ort erweitern und bereichern mittlerweile auch mobile Lernprozesse wie das selbstorganisierte Homeschooling die Qualifizierung im BFW. Hinzu kommen hybride und digitale Lernformen, die neue Chancen für eine zeitgemäße Wissensvermittlung und Kompetenzerweiterung eröffnen.


Individuelle Wege zurück ins Arbeitsleben

So facettenreich wie die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Teilnehmer ist auch das Leistungsspektrum der Berufsförderungswerke. Mit mehr als 250 praxisnahen Bildungsangeboten aus dem kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich oder im Gesundheits- und Sozialwesen eröffnen Ihnen die BFW reelle Chancen für einen beruflichen Neuanfang.


Zurück in den Beruf: Arbeitsplatzbezogene Weiterbildung

In vielen Fällen kann nach einer Erkrankung an der bisherigen Berufserfahrung angeknüpft und der Wiedereinstieg in ein anderes Tätigkeitsumfeld ermöglicht werden – manchmal sogar beim alten Arbeitgeber. In optimal zugeschnittenen Qualifizierungen wird Ihr vorhandenes Know-how an die Anforderungen des neuen Tätigkeitsfeldes angepasst, indem Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aktualisiert, fehlendes Wissen erweitert sowie ganz neue Kompetenzen aufgebaut werden. Ergänzt werden die Kurzausbildungen durch entsprechende Praktika, in denen Sie das neuerworbene Fachwissen mit echten Praxiserfahrungen vertiefen können.  

Alles auf Anfang: Umschulung

Nicht selten erfordert eine Krankheit oder eine gesundheitliche Einschränkung einen kompletten Neustart: In einer klassischen Umschulung wird Ihnen das nötige Wissen für einen anerkannten Abschluss in einem neuen Beruf vermittelt – anders als bei einer regulären Lehre dauert die theoretische und praktische Ausbildung in einem Berufsförderungswerk in der Regel aber nicht drei, sondern nur zwei Jahre. Und nicht immer muss das Erlernen eines neuen Berufsbildes vor Ort im BFW stattfinden: Eine betriebliche Umschulung direkt in einem Unternehmen ist in manchen Fällen eine passende und wohnortnahe Alternative zur Ausbildung im BFW. 

Der kurze Weg in den Job: Integrationsmaßnahme

Wenn Ihre Berufserfahrung genug Potenzial für eine Neuausrichtung bietet, die Jobsuche aber immer in der Sackgasse endet, fehlt oft die richtige Unterstützung. Hier helfen Ihnen Integrationsmaßnahmen, um Hürden aus dem Weg zu räumen und eine Strategie für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu entwickeln: Zielgerichtete Qualifizierungsbausteine helfen dabei, schulisches Wissen wieder aufzufrischen, neue Kenntnisse zu erwerben und wichtige soziale Kompetenzen zu trainieren. Erfahrene Arbeitsmarktexperten und Coaches begleiten Sie bei der Suche nach einem Arbeits- oder Praktikumsplatz und machen Sie fit in allen Bewerbungsfragen.

Gut zu wissen!

Ein Studium ist keine reguläre Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben – kann aber in Einzelfällen möglich sein. Denn grundsätzlich werden auch Leistungen über mehr als zwei Jahre gefördert, wenn die Teilhabe nur über eine länger dauernde Maßnahme erreicht oder wesentlich verbessert werden kann (§ 53 SGB IX) .


Ihre berufliche Reha vor Ort

 

 

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Die Antworten finden Sie in unserer Karte unten
oder unter der kostenlosen Hotline 0800 222 000 3.

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