Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall

Der Weg in die berufliche Reha: Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Der LTA-Antrag
Der erste Schritt
in Richtung berufliche Reha

Berufliche Reha beantragen - aber richtig!

Wer den Antrag auf berufliche Reha vollständig einreicht, vereinfacht das Verfahren und erhöht die Chancen auf eine Umschulung. Sollten Sie einige Dokumente nicht auf die Schnelle besorgen können, empfiehlt es sich, den Antrag auf LTA zu stellen und den Rest nachzureichen.

Ein vollständiger Antrag beinhaltet …

Formular

1. Das vollständig ausgefüllte LTA-Antragsformular

Ärzte

2. Angaben zu den Ärzten, die den Fall behandeln oder behandelt haben

Schweigepflicht

3. Einwilligungserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht der behandelnden Ärzte

Fragebogen

4. Zusatzfragebogen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Kopien

5. Kopien

  • Des Sozialversicherungsnachweises
  • Der Krankenkassenkarte

Ich habe kein LTA-Antragsformular. Was nun?

„Den“ Antrag auf LTA gibt es nicht.

Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Reha-Träger oder bei einer gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation – oder Sie laden unser Formular einfach herunter. Grundsätzlich können Sie Ihren Antrag selbst formulieren:
Formlose Anträge sind gültig. Auch unser Formular ist nur eins von vielen möglichen.


So geht's:





Laden Sie unsere Antragsvorlage herunter und speichern Sie sie auf Ihrem PC. Die Vorlage können Sie dann mit dem Adobe Acrobat Reader ausfüllen. Den haben Sie nicht? Kein Problem: HIER können Sie sich das kostenlose Programm herunterladen

Erklärgrafik: So funktioniert der Download des LTA Antrags
Zum Speichern der Vorlage:
1. Rechtsklick auf den Button „Jetzt Antragsvorlage herunterladen!“
2. „Ziel speichern unter“ auswählen.
3. Die Vorlage z. B. auf dem Desktop speichern und im Adobe Acrobat Reader öffnen. 

Antrag auf LTA – Wie? Wo? Bei wem?

Wer ist mein Reha-Träger?
Oder: Bei wem stelle ich den Antrag auf LTA auf dem Weg zur Umschulung?

Deutsche Rentenversicherung

Die DRV ist für die berufliche Rehabilitation zuständig, wenn Sie

  • 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben,
  • oder unmittelbar vorher eine medizinische Rehabilitation absolviert haben,
  • oder eine Erwerbsminderungsrente beziehen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ist die Ursache für Berufsunfähigkeit

  • ein Arbeitsunfall,
  • oder eine Berufskrankheit,

stellen Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe (LTA) bei der Gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Berufsgenossenschaft.


Agentur für Arbeit / Jobcenter

Für den Fall, dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig sind, ist in der Regel die Agentur für Arbeit der Träger der beruflichen Rehabilitation und der Antrag ist dort zu stellen.


Was, wenn ich den Antrag auf berufliche Rehabilitation beim falschen Träger stelle?

Die dargestellte Zuständigkeit entspricht der Regel – doch auch hier gibt es Ausnahmen.

Schließlich handelt es sich um ein bürokratisches Verfahren, das individuelle Kriterien wie Krankheitsgeschichten und Lebensläufe beachten muss. Sollten Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen und der Reha-Träger findet heraus, das er nicht zuständig ist, ist der Antrag nicht verloren. Im Gegenteil: Der „falsche“ Träger findet den „richtigen“ heraus und leitet diesem den Antrag weiter. Gleichzeitig werden Sie schriftlich informiert, wer ihr Reha Träger ist.

Wie wird über den LTA-Antrag entschieden?

Fall 1: LTA-Antrag bewilligt

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reha-Träger auf und informieren Sie sich, wer Ihr Reha-Berater ist. Machen Sie einen Termin aus und besprechen Sie, welche Leistungen zur Teilhabe Ihnen am ehesten helfen, zurück in den Arbeitsmarkt zu kommen. Gerne bereiten wir Sie über unsere Hotline optimal vor.


Fall 2: LTA-Antrag abgelehnt

Legen Sie umgehend Widerspruch ein! Nach Erhalt des Ablehnungsbescheides beginnt eine Frist von einem Monat. Verstreicht diese, können Sie keinen Widerspruch mehr einlegen und das Verfahren ist endgültig gescheitert.

In Ihrem Widerspruch sollten Sie sich auf die Ablehnungsbegründung beziehen. Gerne helfen wir Ihnen per Mail, wenn Sie uns mitteilen

  • Welcher Ihr zuletzt ausgeübter Beruf ist
  • Warum Sie LTA beantragt haben
  • Mit welcher Begründung Ihr Antrag abgelehnt wurde

Fall 3: Widerspruch abgelehnt! Und nun?

Wenn der Widerspruch abgelehnt worden ist, heißt das nicht, dass Ihnen der Weg in die berufliche Reha auf jeden Fall versperrt bleibt.

Ihnen bleibt noch der Gang vor das Sozialgericht. Ihre Chancen auf Erfolg steigen, wenn Sie einen Fachanwalt engagieren oder sich von einem Sozialdienst wie dem VDK oder dem SoVD rechtlich unterstützen lassen.


Fall 4: LTA nur teilweise bewilligt

Das bedeutet, dass eine berufliche Rehabilitation grundsätzlich zwar bewilligt, einige Möglichkeiten, wie zum Beispiel eine Umschulung, aber ausgeschlossen werden. Sollten Sie damit einverstanden sein, verfahren Sie wie in Fall 1, ansonsten können Sie wie in Fall 2 Widerspruch einlegen.


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