Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall

Banner: Artikel zu verschiedenen Aspekten der beruflichen Rehabilitation
Beruflicher Neustart
Der Weg zur beruflichen Reha einfach erklärt

Wie Sie berufliche Reha beantragen

Wer eine berufliche Reha braucht, muss als aller-erstes Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) beantragen. Wie stelle ich den Antrag richtig? Bei wem? Und was mache ich bei einer Ablehnung? Diese Fragen beantworten wir hier.

Bei wem stelle ich den Antrag?

Deutsche Rentenversicherung

    Die DRV ist zuständig, wenn Sie

    • 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben
    • oder unmittelbar vorher eine medizinische Reha absolviert haben
    • oder Erwerbsminderungsrente beziehen.

    Gesetzliche Unfallversicherung

      Sollte die Ursache für Berufsunfähigkeit

      • ein Arbeitsunfall
      • oder eine Berufskrankheit sein,
      • stellen Sie den Antrag bei der Gesetzlichen Unfallversicherung, zum Beispiel der Berufsgenossenschaft.

      Agentur für Arbeit/Jobcenter

      Für den Fall, dass weder die Deutsche Rentenversicherung noch die Gesetzliche Unfallversicherung zuständig sind und Sie weniger als 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, ist die Agentur für Arbeit der Rehabilitationsträger – und der Antrag ist dort zu stellen.


      Beratung wahrnehmen

      Antrag beim falschen Reha-Träger gestellt? Keine Panik!
      Sollten Sie einen Antrag stellen und der Reha-Träger findet heraus, dass er nicht zuständig ist, ist der Antrag nicht verloren. Im Gegenteil: Der „falsche“ Träger findet den „richtigen“ heraus und leitet diesem den Antrag weiter. Gleichzeitig werden Sie schriftlich informiert, wer Ihr Reha-Träger und damit Ihr Ansprechpartner ist.

      Antrag „dem Grunde nach“ bewilligt

       

      Wird der Antrag bewilligt, erfolgt das in den meisten Fällen mit der Formulierung „dem Grunde nach“.

      Doch was bedeutet das?

      Zunächst bedeutet das, dass der Reha-Träger den Anspruch auf berufliche Rehaleistungen anerkennt, sich aber noch offen hält, welcher Art diese sind (s. Leistungen). Eine Umschulung gehört zu den umfassendsten Leistungen. Es wird genau geprüft, ob nicht auch andere Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt führen.


      Was muss ich als Antragsteller tun?

      Aktiv werden! Häufig wird zunächst ein Eingliederungszuschuss bewilligt. Das bedeutet, dass der Reha-Träger Teile der Lohnkosten übernehmen würde. Dokumentieren Sie dann erfolglose Bewerbungen, in denen Sie auf diesen Eingliederungszuschuss für den Arbeitgeber hingewiesen haben, um zu zeigen, dass diese Leistung nicht zum Ziel führt.


      Wie erhalte ich die Umschulung?

      Es gibt keine Garantien. Aber wer gut vorbereitet in den Termin mit dem Reha-Berater geht, erhöht seine Chancen. Besuchen Sie unsere Website, nutzen Sie den Expertenrat oder gehen Sie zum Infotag eines BFW, um Argumente zu sammeln. Aber bleiben Sie auch offen für andere Vorschläge. In der Regel ist eine Arbeitserprobung eine gute Entscheidungsgrundlage.


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      Antrag abgelehnt? Widerspruch einlegen!

      Adolf Bauer, seit 2003 Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), erklärt, dass ein abgelehnter Antrag noch lange nicht das Ende einer beruflichen Reha sein muss.

      „Deutschland verfügt über hoch qualifizierte Angebote der beruflichen Rehabilitation. Das ist gut so, denn Rehabilitationsangebote sind das solidarische Versprechen der Gesellschaft an den Einzelnen, nach schwerer Krankheit oder Unfall wieder (beruflich) teilhaben zu können. Daher ermutigt der SoVD gerade benachteiligte Personengruppen:

      Ziehen Sie eine berufliche Reha in Betracht, wenn eine Behinderung vorliegt oder droht, beziehungsweise dann, wenn gesundheitliche Einschränkungen verhindern, dass Sie Ihre Arbeit ausüben können.
      Fordern Sie die berufliche Reha gegenüber dem Leistungsträger ein und stellen Sie einen entsprechenden Antrag! Wird dem Antrag nicht entsprochen, sollte man unbedingt auf einen schriftlichen Bescheid drängen. Denn gegen diesen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

      Zunächst sollte Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden. Hierbei gilt es, unbedingt Fristen zu beachten. Es muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung schriftlich Widerspruch (oder per Niederschrift im Amt) eingelegt werden, wenn der Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung enthält. Fehlt die Rechtsmittelbelehrung, hat man ein Jahr Zeit für den Widerspruch.

      Lehnt der Leistungsträger die Reha ab, wird er dies begründen. Im Widerspruch sollte man auf die Ablehnungsgründe konkret eingehen und sie entkräften. Zur Fristwahrung reicht es zunächst aber auch, ohne Begründung zu widersprechen. Bei der Formulierung des Widerspruchs sowie im weiteren Verfahren hilft Ihnen gern auch Ihre SoVD-Beratungsstelle, zu finden unter www.sovd.de.“

      Der SoVD vertritt die Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten sowie der pflegebedürftigen und behinderten Menschen gegenüber der Politik. Der Verband setzt sich für soziale Gerechtigkeit und für den Erhalt und den Ausbau der sozialen Sicherungssysteme ein. Der SoVD ist gemeinnützig und parteipolitisch unabhängig.

      Wie geht´s weiter: Wenn Ihre berufliche Rehabilitation bewilligt wurde

      Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist bewilligt? Das ist eine gute Nachricht! Aber wie geht es jetzt weiter? In der Regel ist ein Gespräch mit dem Reha-Berater der nächste Schritt nach der Antragsbewilligung: Thomas Trinks bietet Einblick in die Perspektive eines Kostenträgers und 2.Chance gibt Tipps, wie Betroffene ihre Chancen auf eine erfolgreiche Rückkehr ins Berufsleben erhöhen können.

      Was ist das Ziel des Erstgesprächs nach Bewilligung des LTA-Antrags?

      Für uns Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund ist es wichtig, dass wir den Leistungsempfänger kennenlernen. Was sind die Ziele? Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand? In welcher mentalen Verfassung ist sie oder er? Erst wenn diese und gegebenenfalls weitere Fragen geklärt sind, ist es uns überhaupt möglich, die individuell zielführendste Leistung zu finden und dann konkret einzuleiten.

      Was sollten Antragsteller zum Gespräch mit dem Reha-Berater mitbringen?

      Es ist immer sinnvoll, aktuelle Unterlagen mitzubringen, wie zum Beispiel einen Lebenslauf und Zeugnisse. Daraus können die Reha-Berater schon viele Erkenntnisse gewinnen. Sollte sich nach der Antragstellung der Gesundheitszustand verändert haben, ist es hilfreich, entsprechende ärztliche Unterlagen vorzulegen. Je besser Versicherte auf den Termin vorbereitet sind, desto zügiger ist in der Regel auch die richtige Leistungsauswahl möglich.

      Viele Betroffene glauben, dass sie „umschulen“, also einen ganz neuen Beruf erlernen müssen. Aber welche Argumente sprechen denn tatsächlich für eine komplette Neuorientierung?

      Grundlage ist zunächst einmal, dass eine anschließende Anstellung bis zum Renteneintrittsalter wahrscheinlich ist und eine Vollqualifizierung, sprich Umschulung, hierfür überhaupt notwendig ist. Das heißt, dass der Beruf zum aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers passen muss. Den meisten Menschen ist klar, dass ein Bandscheibenvorfall nicht für einen körperlich fordernden Beruf qualifiziert, die Härtefälle entstehen aber oft im psychischen Bereich: Viele Betroffene wünschen sich einen Sozialberuf, der natürlich Kontakt mit Menschen voraussetzt, was aber leider sozialmedizinisch oft kritisch gesehen wird. Zudem muss der Rehabilitand auch die Eignung und die Erfordernis für eine Qualifizierung mitbringen. Die Eignung können wir sehr gut feststellen mittels des Reha-Assessments, in dem ein körperliches, mentales und intellektuelles Leistungsprofil des Antragstellers erstellt wird. Die Erfordernis ergibt sich aus der bisherigen Erwerbsbiografie und den individuellen Leistungsvoraussetzungen. Nicht alle Versicherten bedürfen umfangreicher Qualifizierungen. Und drittens muss der regionale Arbeitsmarkt genug Stellen im Zielberuf zur Verfügung stellen.

      Oft sagen uns Betroffene, sie seien zu alt für eine Umschulung. Stimmt das?

      Jein. Klar ist, dass wir der Versicherungsgemeinschaft schuldig sind, umsichtig mit den Beiträgen umzugehen, die die DRV Bund erhält. Umschulungen müssen – unabhängig vom Lebensalter – eine erfolgreiche Eingliederung am regionalen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Wenn uns aber jemand im fortgeschrittenen Alter zeigen kann, dass er mit einer Qualifizierung noch einige Jahre arbeiten wird, weil zum Beispiel sein Arbeitgeber schriftlich garantiert, ihn an anderer Stelle weiter zu beschäftigen, haben wir das schon häufig bewilligt. Umgekehrt bekommt eine 30-Jährige nicht zwangsläufig eine Umschulung, nur weil sie so jung ist. Das Alter spielt also eine Rolle, entscheidet aber nie ausschließlich über Gewährung oder Ablehnung von Maßnahmen.

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      Haben Sie noch weitere Fragen? (MARCEL)

      Ihr Antrag wurde bewilligt, aber Sie haben noch keine Einladung erhalten?

        Werden Sie aktiv und vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Reha-Berater. Ihre Ziele sind noch unklar? Auf Seite 6 haben wir ein paar Tipps, wie Sie herausfinden können, in welche Richtung es gehen könnte. Hilfreich ist auch der Besuch eines Infotags in einem BFW – mehr dazu auf Seite 8. 


        Lebenslauf?

        Sie haben gerade keinen aktuellen Lebenslauf zur Hand oder sind unsicher, wie er formuliert sein sollte? Kein Problem: Wir habe eine Vorlage für Sie vorbereitet – Sie finden ein einfach auszufüllendes Formular auf
        www.zweite-chance.info/lebenslauf.


        Head

        • Vereinbaren Sie ein Infogespräch im BFW zur Vorabklärung Ihres Berufswunsches.
        • Nehmen Sie ein Reha-Assessment als Chance wahr, um Ihre Eignung zu klären.
        • Sichten und sammeln Sie aktuelle Stellenanzeigen zum Zielberuf, um so die Vermittlungschancen zu dokumentieren.

        Altersdiskriminierung?

        Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen Ihres Alters nicht bewilligt wurden, trauen Sie sich ruhig, bei Ihrem Leistungsträger nachzufragen und sich die Gründe für die Ablehnung genau erklären zu lassen.


        Wie geht´s weiter: Wenn Ihre berufliche Rehabilitation abgelehnt wurde

        Wenn ein Reha-Träger den Antrag auf berufliche Reha ablehnt, müssen Sie das so nicht akzeptieren – als Antragsteller können Sie dieser Entscheidung widersprechen. Doch was gehört zu einem formgerechten Widerspruch? Wie begründet man diesen am besten? Und wie geht es weiter, wenn auch der Widerspruch erfolglos ist?

         

         

        Häufige Ablehnungsgründe und wie Sie diese prüfen können

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        In letzter Instanz

        Wenn der Widerspruch gegen eine Ablehnung der beruflichen Reha erfolglos ist, bleibt noch der Klageweg. Dina Schneider, Richterin am Sozialgericht Duisburg, nennt wichtige Fakten rund um das Verfahren.

        Manche Antragsteller, die eine Ablehnung erhalten, reagieren darauf emotional. Was raten Sie diesen Menschen?

        Auch im gerichtlichen Verfahren reagieren manche Betroffenen emotional auf Entscheidungen, die nicht in ihrem Sinne getroffen werden. Dies ist menschlich nachvollziehbar. Die Richterinnen und Richter sind jedoch verpflichtet, ihr Amt nach Recht und Gesetz auszuüben und nach bestem Wissen und Gewissen – gerade ohne Ansehen der Person – zu urteilen.


        Manche Menschen möchten keinen Widerspruch einlegen, sondern sofort klagen.

          Ein Bescheid wird bestandskräftig, wenn gegen ihn kein Widerspruch eingelegt wird. Eine Klage gegen einen solchen bestandskräftigen Bescheid ohne vorherige Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist unzulässig und kann daher keinen Erfolg haben. Bei wiederkehrenden Leistungen oder geändertem Sachverhalt kommt die Stellung eines neuen Antrags in Betracht. Ob dies zweckmäßig ist und für den Betroffenen zum Erfolg führt, ist jeweils abhängig vom Einzelfall.


          Wie lange dauert üblicherweise eine Klage vor dem Sozialgericht?

            Die Verfahrensdauer hängt von der Schwierigkeit des Einzelfalles ab. Im sozialgerichtlichen Verfahren gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass der dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Sachverhalt von Amts wegen und damit durch das Gericht aufzuklären ist. In Bezug auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet dies, dass zum Beispiel Auskünfte von behandelnden Ärzten oder von Arbeitgebern eingeholt und gegebenfalls auch umfangreiche medizinische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden. All dies braucht seine Zeit und kann auch schon mal ein Jahr dauern.


            Wo finde ich kostenlosen bzw. -günstigen Rechtsbeistand?

              Wer Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Sozialverband ist, kann dort in der Regel professionelle Rechtshilfe in Anspruch nehmen. Außerdem können Kläger bei nachweisbar schlechter wirtschaftlicher Situation Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen. Der Kläger muss allerdings in Vorleistung gehen und trägt das Risiko, dass diese Anträge abgelehnt werden und er die Kosten letztlich doch zu tragen hat.


              Mit welchen Verfahrenskosten muss ich rechnen?

                  Grundsätzlich gilt, dass das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger und behinderte Menschen kostenfrei ist. Es herrscht kein Anwaltszwang. Wer allerdings einen Rechtsanwalt nimmt, hat hierfür zunächst die Kosten zu tragen, außer er erhält Prozesskostenhilfe oder obsiegt vollumfänglich. Dann trägt in der Regel der Gegner die notwendigen außergerichtlichen Kosten.


                  Beratung wahrnehmen

                  Das sollten Sie wissen, bevor Sie Klage einreichen:
                  Rechnen Sie nicht mit einem schnellen Urteil, denn über ein Viertel der Klageverfahren dauern 18 Monate oder länger. Stellen Sie sich auch darauf ein, dass Ihre Klage erfolglos bleiben kann – entwickeln Sie auch Perspektiven für den negativen Ausgang des Verfahrens.

                  Berufsförderungswerke: Hier findet berufliche Reha statt

                  Wer eine Umschulung oder Qualifizierung macht, hat ein konkretes Ziel: die Rückkehr ins Arbeitsleben. In den Berufsförderungswerken steht Teilnehmern alles zur Verfügung, was sie dafür benötigen: Wohnen, Essen, Gesundheits- und Freizeitangebote – die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen neben der Ausbildung auch weitere Dinge des Lebens.

                  Ausbildung

                  Reha-Assessment
                  Vor Beginn einer Bildungsmaßnahme unterstützen die Angebote des Reha-Assessments den Teilnehmer bei der beruflichen (Neu)Orientierung.


                  Umschulung
                  Hier werden genau die Kompetenzen theoretisch vermittelt und praktisch geübt, die im späteren Job gebraucht werden.


                  Persönlicher Coach
                  Übergangsgeld noch nicht da? Schwierigkeiten mit dem Unterrichtsstoff? Ein kompetenter Ansprechpartner steht mit Rat und Tat zur Seite.


                  Förderangebote
                  Es gibt gezielte und individuelle Fördermöglichkeiten, um Gelerntes zu vertiefen, Wissenslücken zu schließen und zur Prüfungsvorbereitung.

                  Vermittlung

                  Jobcoaching
                  Fit für den Arbeitsmarkt: Mit Bewerbungstrainings und weiteren Unterstützungsangeboten geben die BFW-Jobexperten Hilfestellung, damit die Teilnehmer im Berufsleben erfolgreich Fuß fassen können.

                  Gesundheit

                  Medizinische Begleitung
                  Medizinische und therapeutische Fachkräfte haben die Gesundheit im Blick: Sie empfehlen z. B. Fitness- und Freizeitprogramme, beraten in Ernährungsfragen und sind im akuten Krankheitsfall für den Teilnehmer da.


                  Psychologische Begleitung
                  Nicht nur in Prüfungsphasen kann eine Umschulung Stress auslösen. Erste
                  Ansprechpartner in Krisensituationen und für Teilnehmer mit psychischen
                  Erkrankungen sind die Psychologen vor Ort.

                  Leben im BFW

                  Wohnen
                  Wenn die Anreise zu weit ist, kann für die Zeit im BFW ein Einzelzimmer bezogen werden. Für Teilnehmer
                  mit Kind können bei Bedarf Familienzimmer bereitgestellt werden. Zudem ist in einigen BFW auch eine Reha mit Haustier möglich.

                  Essen
                  Im BFW wird frisch gekocht und auf individuelle Bedürfnisse eingegangen. Diätassistenten planen und koordinieren individuelle Menupläne für Menschen mit Allergien, Unverträglichkeiten oder Adipositas.

                  Fitness und Freizeit

                  Fitnessstudio
                  Rückenschule, Gewichtsreduktion, Muskelaufbau – Trainingsmöglichkeiten unterstützen die Teilnehmer bei der Stabilisierung ihrer Gesundheit.

                  Sportplatz oder -halle
                  Liebhaber von Ball- oder Teamsportarten können sich hier auspowern – die BFW organisieren regelmäßig Turniere und Aktivitäten.

                  Freizeiträume und Kursangebote
                  Billard, Kicker oder sich einfach mal unterhalten: Für die individuelle Freizeitgestaltung stehen Räume zur Verfügung. Außerdem halten die BFW zahlreiche Kurse und Entspannungsangebote vor.

                  Wohnortnahe Angebote

                  Bundesweites Netzwerk
                  Mit ihren Angeboten und Leistungen sind die BFW auch in der Fläche präsent. In den Außenstellen können die Möglichkeit der wohnortnahen Reha wohnortnah in Anspruch genommen werden:

                  • Qualifizierung
                  • Jobcoaching
                  • Individuelle Angebote
                  • Psychologische und medizinische Begleitung

                  Wie Sie auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden

                  Bildung ist der Weg – der Job ist das Ziel. Ein Team aus Arbeitsmarktexperten, Trainern und Jobcoaches unterstützt die Teilnehmer in Berufsförderungswerken vom ersten bis zum letzten Tag ihrer Umschulung dabei, das Ziel zu erreichen.

                  Individuelle Begleitung

                  Direkt zu Beginn jeder Maßnahme werden individuelle Förderbedarfe ermittelt. Der Teilnehmer erhält also ganzheitliche Unterstützung. Dazu kann gehören:

                  Medizinische Beratung, um mit individuellen Maßnahmen die Gesundheit zu stabilisieren und Erwerbsfähigkeit zu fördern.
                  Psychologische Unterstützung, um zu lernen, wie Stress bewältigt oder das Selbstbewusstsein gestärkt werden kann.
                  Förderunterricht, um Unterrichtsinhalte, in denen der Teilnehmer noch unsicher ist, gezielt zu vermitteln. Sozialpädagogen, die bei Konflikten im privaten und sozialen Umfeld unterstützen. Dazu kann auch eine Schuldnerberatung gehören.


                  Coaching Jobsuche

                  Wer weiß, wie und wo zu suchen ist, hat gute Chancen, den richtigen Job zu finden. Daher werden die folgenden Kompetenzen vermittelt:

                  Systematische Stellensuche: Welche Jobportale gibt es? Wie erfolgreich sind Initiativbewerbungen? Welche anderen Wege zu offenen Stellen gibt es?
                  Jobbezeichnungen kennenlernen: Manche Firmen verwenden weniger geläufige Synonyme in ihren Ausschreibungen. Diese zu kennen, kann die Jobchancen deutlich erhöhen.
                  Angebotsanalyse: Wer zwischen den Zeilen in Anforderungsprofilen und Firmenbeschreibungen liest, kann im Vorfeld passende von weniger passenden Angeboten unterscheiden.


                  Coaching Bewerbungen

                  Das Ziel jeder Bewerbung ist der Job, das Zwischenziel ist das Vorstellungsgespräch. Um möglichst viele Angebote zu erhalten, lernen Teilnehmer unter anderem:

                  Selbstanalyse: Welche Stärken und Schwächen habe ich? Wie gehe ich damit um?
                  Doppelqualifikation zu nutzen: Die Kenntnisse aus dem Vorberuf können oft den entscheidenden Vorteil ausmachen.
                  Den ersten Eindruck zu gestalten: Ein gutes Foto erzeugt Sympathie – manche BFW bieten professionelle Shootings an.
                  Moderne Ansprache: Klassisches Anschreiben mit Lebenslauf oder Videobewerbung? Im Coaching werden die verschiedenen Bewerbungsformen trainiert.


                  Coaching Bewerbungsgespräch

                  Die letzte Hürde auf dem Weg zurück ins Berufsleben. Eine gute Vorbereitung erhöht die Einstellungschancen enorm. Zu den Coachinginhalten gehören unter anderem:

                  Richtige Recherche: Welche Fragen werden im jeweiligen Berufsfeld häufig gestellt? Was muss ich über das Unternehmen wissen?
                  Sicherheit gewinnen: Teilnehmer simulieren Bewerbungsgespräche mit dem Jobcoach und analysieren, was gut war und was unter Realbedingungen besser sein könnte.
                  Eindruck hinterlassen: Im Handwerk gibt es einen anderen Dresscode als im Büro, auch das Auftreten ist anders. Was angemessen ist, lernen Teilnehmer von Arbeitsmarktexperten.


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                  Engagiert für Arbeitgeber

                  Joanna Amilowska, GIG Unternehmensgruppe


                  „Wir haben bereits vier Mitarbeiter eingestellt, die im BFW qualifiziert worden sind. Häufig geht der Einstellung ein Praktikum voraus. Und wir wollen diese fruchtbare Zusammenarbeit auch in Zukunft fortsetzen. Denn unsere Ansprechpartner im BFW kümmern sich sehr engagiert und qualifiziert um die Arbeitnehmer und uns als Arbeitgeber. Dadurch ist gewährleistet, dass unsere vakanten Stellen mit den richtigen Leuten besetzt werden. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an unsere Ansprechpartner des BFW Berlin-Brandenburg.“

                  Großer Einsatz für Teilnehmer

                  Michael Schrembs, Facility Manager


                  „Das Praktikum ist fester Bestandteil meiner Umschulung gewesen. Danach liegt eigentlich die volle Konzentration auf der Prüfungsvorbereitung. Doch mein Praktikumsbetrieb wollte nicht mehr auf mich verzichten. Da meine Noten gestimmt haben, hat sich das BFW Nürnberg beim Kostenträger für eine Ausnahmegenehmigung stark gemacht und mir ermöglicht, mich stundenweise weiterhin im Betrieb zu etablieren. Auch deswegen habe ich den unbefristeten Arbeitsvertrag noch vor der Prüfung erhalten – die ich erfolgreich abgeschlossen habe.“

                  Ihre berufliche Reha vor Ort

                   

                   

                  Wo findet berufliche Reha in meiner Nähe statt?

                  Erfülle ich die Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

                  Wer kann mich persönlich vor Ort beraten?

                  Beratung wahrnehmen

                  Die Antworten finden Sie in unserer Karte unten
                  oder unter der kostenlosen Hotline 0800 222 000 3.

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